Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen haben, nehmen wir nach einer umfassenden Diagnostik mit dem Einverständnis der Eltern auf. (s. Sonderpädagogischer Dienst )
Entsprechend den individuellen Fortschritten der Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit einer Rückschulung an die Grund- und Werkrealschulen.
Günstige Zeitpunkte für die Rückschulung sind:
Auch der Übergang in ein inklusives Lernangebot an Grund- und Werkrealschulen ist möglich.
Schülerinnen und Schüler des SBBZs Lernen besuchen nach der 9. Klasse meist eine berufsvorbereitende Einrichtung (z.B. May- Eyth- Schule, Anna- Haag- Haus) und haben dort die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erreichen, eine Fachpraktikerausbildung oder theoriereduzierte Fachpraktikerausbildung zu erhalten. Mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungsangebot können sie so staatlich geförderte Hilfen bei der Berufsfindung (z.B. Reha- Hilfen) durch die Agentur für Arbeit bekommen.